Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
Bemerkung:
Einschluss: keine
Zusammenfassung der “alten” Klassen M und S
Mindestalter: 15 Jahre
Kleinkrafträder mit
Dreirädrige Kfz mit symetrisch angeordneten Rädern
Bemerkung:
Einschluss: AM
Mindestalter: 16 Jahre
Krafträder mit
Bemerkung:
Einschluss: AM, A1
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theorethische Prüfung erforderlich.
Mindestalter: 18 Jahre
Krafträder mit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern mit
Bemerkung:
Einschluss: AM, A1, A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theorethische Prüfung erforderlich
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für Trikes 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
Anhängerregelung
Bemerkung:
Einschluss: AM, L
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung
Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
Bemerkung: Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
Bemerkung: Vorbesitz: B Keine theoretische Prüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!
Mindestalter: 18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
Bemerkung:
Vorbesitz: B
Mindestalter: 18 Jahre
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
Bemerkung:
Vorbesitz: C1 Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“
Mindestalter:18 Jahre
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
Bemerkung:
Vorbesitz: B
Einschluss: C1
Mindestalter: 21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
Bemerkung:
Vorbesitz: C
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Mindestalter: 21 Jahre 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Zugmaschinen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit
Mindestalter: 16 Jahre
Zugmaschinen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
Bemerkung:
Einschluss: AM+L
Mindestalter: 16 Jahre
Informationen, Anmeldungen, Termine für Theorie und Praxis gibt es bis auf weiteres nur unter: info@fahrschule-herboeck.de 0 83 64 - 98 66 41 oder 01 71 - 1 48 03 70